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Berufsvorbereitung BS F » 2. Grundlagen und Leitgedanken

2. Grundlagen und Leitgedanken

2.1 Entwicklungsbezogene Kompetenzen

Erziehung, Unterricht und Förderung in der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung orientieren sich an den individuellen Unterstützungs- und Förderbedürfnissen der Jugendlichen. Der Erwerb von fach- und berufsbezogenen Kompetenzen ist eng verknüpft mit der Weiterentwicklung und Festigung der übergreifenden, entwicklungsbezogenen Kompetenzen in den Bereichen Motorik und Wahrnehmung, Denken und Lernstrategien, Kommunikation und Sprache sowie Emotionen und soziales Handeln.

 

Motorik und Wahrnehmung

Motorische Fähigkeiten und Wahrnehmungsprozesse sind die Grundvoraussetzungen für den Aufbau von Handlungen und die Bildung kognitiver Strukturen.

Im Mittelpunkt eines Unterrichts, der Motorik und Wahrnehmung fördert, stehen altersentsprechend motivierende und berufsbezogene Handlungssituationen. Um dem Bewegungsdrang oder der Bewegungsarmut zu begegnen, gilt es, die Eigenaktivität der Jugendlichen zu unterstützen, ihre Bewegungsimpulse zu stärken und individuelle Bewegungs- und Handlungsspielräume zu erweitern.

Die Inhalte des Entwicklungsbereichs Motorik und Wahrnehmung sollen unterrichtsimmanent erfolgen und stehen zudem in enger Verbindung zu den Inhalten des Lernbereichs Sport.

 

Denken und Lernstrategien

Denkleistungen setzen sich aus einer Vielzahl geistiger Vorgänge zusammen, welche die Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie kompetentes Handeln ermöglichen. Zu entscheidenden Elementen des Denkens zählen Aufmerksamkeit, Symbolverständnis, Begriffsbildung, Kategoriebildung und die Fähigkeit zu strukturieren. Daneben sind Erinnerungs- und Vorstellungsvermögen sowie abstrahierendes und kreatives Denken von besonderer Bedeutung, um ziel- und situationsorientiert handeln zu können.

Mit der (Weiter-)Entwicklung des Denkvermögens ist die Ausbildung und Festigung von Lernstrategien eng verbunden, mit deren Hilfe Lernpotenziale erfolgreich genutzt werden können. Lernen wird als selbstständige und entwicklungsfördernde Auseinandersetzung des jungen Erwachsenen mit seiner Umwelt verstanden. Somit ist es Aufgabe der Lehrkraft, im Unterricht Bedingungen zu schaffen, die den Prozess der kognitiven Aktivierung auslösen und unterstützen können. Ein Unterricht, der Denken fördert, gibt Raum für entdeckendes, handelndes und problemorientiertes Lernen.

 

Kommunikation und Sprache

Der Entwicklungsbereich Kommunikation und Sprache ist im Hinblick auf die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung der jungen Erwachsenen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von großer Bedeutung und stellt die Entwicklung einer situationsangemessenen sprachlichen Handlungskompetenz in den Mittelpunkt.

Grundlegende Sprachdimensionen wie auditive Wahrnehmung, Sprach- und Anweisungsverständnis, Aussprache und Redefluss, Wortschatz und Satzbau schaffen in Wechselwirkung mit nonverbaler und verbaler Kommunikation die Basis für eine gelingende sprachliche Entwicklung und Sozialisation. Jugendliche und junge Erwachsene erwerben im Dialog kommunikative Fähigkeiten und wenden diese in unterschiedlichen Alltags- und Berufssituationen an.

Sprachfördernder Unterricht regt zu aktivem Sprachgebrauch an und schafft kommunikationsförderliche Unterrichtssituationen. Sprache als zentrales Medium schulischen Lernens durchzieht alle Fächer sowie das gesamte Schulleben. Sprachliches Lernen muss lebensbedeutsam sein. Sprache und Sprechen sind dabei sowohl handlungsbegleitend als auch handlungsleitend zu verstehen. Die Förderung kommunikativer und sprachlicher Kompetenzen wird unterrichtsimmanent realisiert.

 

Emotionen und soziales Handeln

Emotionen und soziales Handeln sind miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Die Entwicklung von Kompetenzen zum gesellschaftlich akzeptierten und sozial angemessenen Umgang mit eigenen und fremden Emotionen führt zum Auf- und Ausbau sozialer Handlungsfähigkeit. Dies ist sowohl wichtig für das Zusammenleben in einer Gemeinschaft als auch für die persönliche und berufliche Integration jeder einzelnen Person innerhalb der Gesellschaft.

Die intensive Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung entsprechend dem individuellen Entwicklungsstand schafft Grundvoraussetzungen für schulisches Lernen und trägt dadurch zur erfolgreichen gesellschaftlichen Integration bei.

Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler bei einer positiven Entwicklung im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Handelns zu unterstützen. Dies erfolgt besonders durch eine Klassenführung, die klare Orientierung gibt und so im Hinblick auf herausfordernde Verhaltensweisen präventiv wirkt. Reaktive Interventionen beziehen sich auf erwünschte Verhaltensweisen im Sinne einer positiven Verstärkung und sollen zunehmend zu sozial angemessenem Handeln befähigen. Die Förderung im Entwicklungsbereich Emotionen und soziales Handeln ist immanenter Bestandteil des gesamten Schullebens und isoliert nicht umsetzbar. Hierbei wird sowohl von der einzelnen Lehrkraft als auch vom gesamten Kollegium ein hohes Maß an Erziehungskompetenz verlangt. Neben einem umfangreichen Methodenrepertoire der Lehrkraft bedeutet Erziehungskompetenz in diesem Zusammenhang auch, Interventionen entwicklungsgemäß auszuwählen und der jeweils erreichten Entwicklungsstufe der Jugendlichen anzupassen. Ein wertschätzendes Menschenbild und eine entsprechende subsidiäre pädagogische Haltung der Lehrkraft sind hierfür Voraussetzung.

2.2 Leitziel Handlungskompetenz

Auf der Grundlage der übergreifenden entwicklungsbezogenen Kompetenzen wird das Leitziel der Handlungskompetenz verfolgt. Dabei steht nicht das Wissen selbst, sondern dessen situationsgerechte Anwendung im Vordergrund. Dieses Verständnis entspricht den Anforderungen der modernen Arbeitswelt. Bei der Weiterentwicklung von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Kompetenzen gewinnt die Selbstorganisation im Lernprozess zunehmend an Bedeutung.

 

Handlungskompetenz

Handlungskompetenz versteht sich als Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, aber auch in gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Sie entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz. Grundlegend für die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen, und eng mit ihnen verflochten, sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.

  • Fachkompetenz bezeichnet die Fähigkeit, basierend auf fachlichem Wissen und Können berufliche Aufgaben und Problemstellungen sachgerecht, zielorientiert und eigenverantwortlich zu lösen sowie den Entstehungsprozess und das Ergebnis zu beurteilen.
  • Selbstkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten, -grenzen und -erfordernisse in Beruf, Familie und Gesellschaft zu beurteilen, aufeinander abzustimmen und davon ausgehend eigene Lebenspläne zu entwerfen und zu verfolgen. Zu Selbstkompetenz gehören auch Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Motivation und Resilienz sowie eine positive ethische Grundhaltung.
  • Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, in sozialen Beziehungen zu leben und sie mitzugestalten, sich mit anderen rational, emotional und verantwortungsbewusst zu verständigen und auseinanderzusetzen, Verantwortung zu übernehmen und solidarisch zu handeln.
  • Methodenkompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Aufgaben und Probleme zielgerichtet und planmäßig anzugehen.
  • Kommunikative Kompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Situationen einzuschätzen und sich angemessen zu verhalten.
  • Lernkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen zu beschaffen, zu bewerten und wiederzugeben, Lernstrategien zu entwickeln und anzuwenden.

 

 

 

2.3 Pädagogische Leitlinien

Verknüpfung von Berufs-, Sonder- und Sozialpädagogik

Ausbildung, Beruf und Arbeit sind zentrale Lebens- und Erfahrungsbereiche, die zur sozialen und persönlichen Identität beitragen und die Existenz sichern. Die vielfältigen Förderbedarfe der Jugendlichen erfordern neben der berufs- und sonderpädagogischen Unterstützung auch häufig eine sozialpädagogische Begleitung.

Deshalb arbeiten in der Berufsvorbereitung Lehrkräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen in einem interdisziplinären Team zusammen: Lehrkräfte aus den Bereichen Berufsschul- und Sonderpädagogik, Fachlehrkräfte aus Handwerk und Dienstleistung, unterstützt durch sozial- und heilpädagogische Fachkräfte.

Die Klassenleitung übernimmt als zentrale Ansprechperson für den gesamten Prozess der Berufsvorbereitung eine Schlüsselrolle. Unterschiedliche Professionen werden in einem Team zusammengeführt, um Unterricht und Erziehung auf das gemeinsame Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und Realisierung der Förderziele abzustimmen.

Unterschiedliche Professionen übernehmen im Team spezifische Aufgaben:

  • Berufsschul- und Fachlehrkräfte übernehmen die Verantwortung für die Strukturierung und Vermittlung berufsbezogener Kompetenzen in Theorie und Praxis.
  • Lehrkräfte für Sonderpädagogik unterstützen die Individualisierung und Differenzierung beim Erwerb von berufsbezogenen und allgemeinbildenden Kompetenzen.
  • Lehrkräfte für Berufs- und Sonderpädagogik leisten in gemeinsamer Verantwortung die diagnostische Erfassung individueller Ressourcen als Basis für die Erstellung entsprechender Förderpläne.
  • Sozialpädagogische Fachkräfte begleiten und unterstützen bei der Bewältigung des Lebensalltags und bei der Stabilisierung des Lebensumfeldes.

Es ist Aufgabe des Teams, bei der Akquise von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zu begleiten und zu unterstützen. Hierzu knüpft es mit allen am Prozess Beteiligten (Agentur für Arbeit, Betrieben, berufsständischen Organisationen, Ämtern, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation) ein dynamisches Netzwerk, damit die Integration in das Arbeits- und Berufsleben gelingen kann.

 

Ermutigung zur Eigenverantwortung

Erwachsen werden ist als kontinuierlicher Lernprozess zu verstehen, in dem Handlungs- und Entscheidungskompetenz sowie Eigenverantwortung bei der Suche nach einem Lebens- und Selbstkonzept erprobt und weiterentwickelt werden können. Junge Erwachsene brauchen die Ermutigung zur Übernahme von Eigenverantwortung über positive Lernerfahrungen und persönliche Wertschätzung. Ausgehend von ihren spezifischen Biografien und Lebensentwürfen sollen sie ihr Leben zukünftig selbst gestalten, verantworten sowie bei Bedarf Unterstützungssysteme in Anspruch nehmen. Für sonderpädagogisches Arbeiten ergibt sich daraus die Aufgabe, bestehende Abhängigkeiten abzubauen und neue Handlungs- und Gestaltungsräume zu eröffnen. Dabei sind alle Jugendlichen individuell zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen, sodass sie ihre eigenen Lebensentwürfe in einer sozialen Gemeinschaft verwirklichen können.

 

Stärkenorientierung

Orientierung an den Bedürfnissen bedeutet, die gesamte Person in ihrer jeweiligen Lebenswelt in den Mittelpunkt zu stellen. Aus der Bezugnahme auf die unmittelbare individuelle Situation ergeben sich Fragestellungen, die für einzelne Lernprozesse handlungsleitend sein können. Die Stärken der Schülerinnen und Schüler stehen dabei im Vordergrund und sind Ausgangspunkt aller Lernprozesse. Die Entwicklung von Identität und Selbstvertrauen gelingt über das Erleben von Selbstwirksamkeit, das durch eigenes Aktivsein und die daraus resultierenden Erfolge ermöglicht wird. Mit wachsendem Selbstvertrauen können auch zunächst als schwierig angesehene Prozesse angegangen und zunehmend selbstständig bewältigt werden.

2.4 Unterrichtsprinzipien

Kompetenz- und Handlungsorientierung

Die Gestaltung der Lern- und Förderprozesse orientiert sich an der individuellen Lernausgangslage der Jugendlichen. Das didaktische Grundmodell hierfür bildet, im Sinne der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz, der kompetenzorientierte Unterricht, der Wissen und Können in verschiedenen Anwendungssituationen verbindet und zu verantwortlichem Problemlösen befähigt.

Die jungen Erwachsenen lernen berufsfeldbezogene Arbeitsaufgaben zunehmend selbstständig zu planen, durchzuführen und die Ergebnisse zu beurteilen. Die Lehrkräfte übernehmen dabei eine moderierende Rolle. Ausgehend von beruflichen Situationen erschließen sich die Jugendlichen somit Erkenntnis- und Wissensstrukturen ganzheitlich über Handlungsvollzüge.

Diese können durch eine lehrgangsartige Vermittlung bestimmter grundlegender Kompetenzen ergänzt werden, damit die Bewältigung von komplexen Lernaufgaben gelingt.

 

Individualisierung und Schülerorientierung

Die Schülerschaft weist hinsichtlich der individuellen Lernvoraussetzungen, -erfahrungen und -bedürfnisse eine große Heterogenität auf. Um den jeweiligen kognitiven, sozialen und emotionalen Voraussetzungen gerecht zu werden, ist eine individualisierte und differenzierte Vorgehensweise erforderlich. Dabei steht eine große Bandbreite an Differenzierungsmöglichkeiten zur Verfügung[1]. Elemente hierfür sind angepasste inhaltliche Schwerpunktsetzung, Binnendifferenzierung, eine individuelle Unterstützung bei spezifischen Fragestellungen, didaktische Reduktion sowie der Einsatz von einfacher Sprache.


Klare Unterrichtsstrukturen mit rhythmisierenden Elementen, eindeutigen Regeln, Selbsttätigkeit, Aktivierung, Veranschaulichung sowie Lernen mit verschiedenen Sinnen sind tragende Unterrichtsprinzipien im Hinblick auf Motivierung und Lernerfolg.

 

Sprachsensible Unterrichtsgestaltung

Die Planung und Gestaltung eines sprachsensiblen Unterrichts durch einen bewussten und reflektierten Einsatz von Sprache, ist eine grundlegende Voraussetzung zur Förderung der sprachlich-kommunikativen Kompetenzen. Die Lehr- und Lernsituationen werden an das Sprachniveau der Schülerinnen und Schüler angepasst. Dabei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Berücksichtigung der individuellen sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und den fachsprachlichen Anforderungen des Unterrichtsgegenstands zu achten.

Gemäß dem integrativen Ansatz ist es Aufgabe aller Lehrkräfte, im Unterricht aller Lernbereiche, die kommunikativen Fähigkeiten sowohl im Hinblick auf Alltags-, Bildungs-, Fach- und Berufssprache in beruflichen bzw. fachlichen Lern- und Handlungssituationen als auch in alltagsbezogenen Lehr-Lernarrangements zu fördern. Die Rolle der Lehrkraft besteht darin, sprachanregende, dialogische Situationen zu schaffen, diese durch klare, strukturierte und durchdachte Lehrersprache zu begleiten und Modellierungstechniken im Unterricht einzusetzen.

Um Ausgrenzungen zu vermeiden und Barrieren abzubauen, sind die Interessen sowie soziokulturellen Erfahrungshintergründe der Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind differenzierende oder individualisierende Maßnahmen durchzuführen.

2.5 Diagnosegeleitete Förderung

Diagnostik und Beratung sind bedeutende Aufgabenfelder im Bereich sonderpädagogischer Förderung. Sie werden von Lehrkräften für Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Lehrkräften, unter Einbeziehung der Sozialarbeit sowie weiterer Beschäftigter im Sinne eines multiprofessionellen Teams erbracht.

 

Förderplanung

Als Ausgangspunkt für die individuelle Förderung dient der Förderplan, der zu Beginn der Berufsvorbereitung erstellt wird. Das Sonderpädagogische Gutachten nach § 27 (3) VSO-F kann dabei als Grundlage zur Erstellung eines Kompetenzprofils dienen. Es bildet die Lernausgangslage der Jugendlichen ab und wird kontinuierlich im Förderplan fortgeschrieben. Hierzu tragen neben der Feststellung von Lern- und Leistungsfortschritten vor allem systematische, kriteriengeleitete Beobachtungen in Unterrichts- und Arbeitssituationen durch alle in der Klasse tätigen Fachkräfte bei. Diese berücksichtigen die Tatsache, dass diagnostische Erkenntnisse durch subjektive Sichtweisen beeinflusst werden können.

Ergänzt wird dies durch ein breites Instrumentarium standardisierter Verfahren, welche von Lehrkräften für Sonderpädagogik, qualifizierten Beratungslehrkräften sowie Schulpsychologen und Schulpsychologinnen durchgeführt werden. Die Zusammenschau dieser Erkenntnisse ist für eine zielgerichtete Förderung, Beratung und systematische Planung hinsichtlich eines gelingenden Übergangs auf den Arbeitsmarkt von entscheidender Bedeutung.

 

Partizipation und Transparenz

Im Prozess der Förderplanung muss sich ein dialogisches Miteinander widerspiegeln, in dem Ziele mit den Jugendlichen vereinbart, in regelmäßigen Abständen gemeinsam bewertet und bei Bedarf aktualisiert werden. Gleichberechtigt steht neben dieser Beteiligungsmöglichkeit auch ihre kontinuierliche Mitwirkungspflicht am vereinbarten Förderplan. Dazu muss zu jeder Zeit der Stand des Lern- und Förderprozesses in der Berufsvorbereitung nachvollziehbar sein.

Reflexion und regelmäßiges Feedback unterstützen junge Erwachsene dabei, eigene Fortschritte wahrzunehmen und nächste Ziele zu formulieren.

 

Berufswegekonferenz 

In der Berufswegekonferenz sind die jungen Erwachsenen selbst sowie gegebenenfalls ihre Erziehungsberechtigten, Personal der Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, der Agentur für Arbeit, aus der Sozialpädagogik und weitere Beteiligte vertreten. Diagnosegeleitete Förderung trägt dazu bei, in einer solchen Konferenz am Ende der Berufsvorbereitung zu fundierten Aussagen hinsichtlich der Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsreife sowie zur Berufseignung vor dem Hintergrund des aktuellen Kompetenzprofils des Jugendlichen zu gelangen und passgenaue Maßnahmen der Unterstützung zu installieren.


[1] LEITFADEN FÜR INKLUSIVEN UNTERRICHT AN BERUFLICHEN SCHULEN, München 2016, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

 

 

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