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Berufsvorbereitung BS F » 2. Grundlagen und Leitgedanken » 2.2 Leitziel Handlungskompetenz

2.2 Leitziel Handlungskompetenz

Auf der Grundlage der übergreifenden entwicklungsbezogenen Kompetenzen wird das Leitziel der Handlungskompetenz verfolgt. Dabei steht nicht das Wissen selbst, sondern dessen situationsgerechte Anwendung im Vordergrund. Dieses Verständnis entspricht den Anforderungen der modernen Arbeitswelt. Bei der Weiterentwicklung von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Kompetenzen gewinnt die Selbstorganisation im Lernprozess zunehmend an Bedeutung.

 

Handlungskompetenz

Handlungskompetenz versteht sich als Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, aber auch in gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Sie entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz. Grundlegend für die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen, und eng mit ihnen verflochten, sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz.

  • Fachkompetenz bezeichnet die Fähigkeit, basierend auf fachlichem Wissen und Können berufliche Aufgaben und Problemstellungen sachgerecht, zielorientiert und eigenverantwortlich zu lösen sowie den Entstehungsprozess und das Ergebnis zu beurteilen.
  • Selbstkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten, -grenzen und -erfordernisse in Beruf, Familie und Gesellschaft zu beurteilen, aufeinander abzustimmen und davon ausgehend eigene Lebenspläne zu entwerfen und zu verfolgen. Zu Selbstkompetenz gehören auch Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Motivation und Resilienz sowie eine positive ethische Grundhaltung.
  • Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, in sozialen Beziehungen zu leben und sie mitzugestalten, sich mit anderen rational, emotional und verantwortungsbewusst zu verständigen und auseinanderzusetzen, Verantwortung zu übernehmen und solidarisch zu handeln.
  • Methodenkompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Aufgaben und Probleme zielgerichtet und planmäßig anzugehen.
  • Kommunikative Kompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Situationen einzuschätzen und sich angemessen zu verhalten.
  • Lernkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen zu beschaffen, zu bewerten und wiederzugeben, Lernstrategien zu entwickeln und anzuwenden.