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Berufsvorbereitung BS F » 3. Konzeptioneller Rahmen des Lehrplans » 3.2 Planungs- und Strukturierungsmodelle

3.2 Planungs- und Strukturierungsmodelle

Im Rahmen der Berufsvorbereitung bedarf es einer Vielfalt von Lernwegen, Methoden und Organisationsformen, um effektive Lern- und Förderprozesse für den Erwerb von Kompetenzen zu strukturieren und zu gestalten.

Für die unterrichtliche Umsetzung bieten sich folgende inhaltliche bzw. methodische Strukturierungs- und Planungsmodelle an:

  • lernbereichsverbindendes Thema
  • projektorientierte Aufgabe
  • berufsspezifische Aufgabe zur Umsetzung eines Lernfeldes
  • Qualifizierungsbaustein

Die Modelle unterscheiden sich hinsichtlich des Anspruchs, des zeitlichen Umfangs, der Ergebnisse und der erreichbaren Qualifikationen. Mit ihrer Hilfe wird das in einer späteren Berufsausbildung, im Rahmen des Unterrichts in Lernfeldern geforderte selbstständige Planen, Ausführen und Kontrollieren angebahnt. Dabei ist auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis besonders zu achten.

Besondere Leistungen können in Form eines Zertifikats (BSO-F § 30 (5)) durch die Schule bestätigt werden.

 

Unterricht auf Grundlage von lernbereichsverbindenden Themen

Der Lernbereich Berufliche Handlungsfähigkeit und die berufsspezifischen Aufgaben bieten beispielhafte Lernanlässe, anhand derer unterschiedliche Kenntnisse und Fertigkeiten unmittelbar in einen Anwendungszusammenhang gestellt werden. Im Mittelpunkt steht ein Gesamtergebnis, dessen unterschiedliche Aspekte aus den einzelnen Lernbereichen heraus entwickelt werden. Der Lern- und Förderprozess sollte pro Thema in der Regel 20 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

Unterricht auf Grundlage von projektorientierten Aufgaben

Eine projektorientierte Aufgabe, die auf ein Produkt oder eine Dienstleistung abzielt, wird lernbereichsübergreifend bearbeitet und ist vom Lehrerteam frei wählbar. Die allgemeinbildenden Basismodule und berufsspezifischen Aufgaben des Lernbereichs Berufliche Handlungsfähigkeit bieten vielfältige Umsetzungsmöglichkeiten.

Der Kompetenzzuwachs für die jungen Erwachsenen ergibt sich sowohl aus dem Verlauf des Arbeits- und Lernprozesses als auch aus dem Handlungsergebnis. Als Phasen sind Zielsetzung und Planung, Durchführung, Dokumentation und Präsentation sowie Überprüfung zu unterscheiden. Die Schülerinnen und Schüler erproben insbesondere, komplexe Aufgabenstellungen in der Gruppe zunehmend selbstständig zu bearbeiten.

Für eine projektorientierte Aufgabe sollten in der Regel maximal 40 Unterrichtsstunden aufgewendet werden.

 

 

Unterricht auf der Grundlage von Lernfeldern

Das Lernfeldkonzept bildet den methodischen Rahmen für die Vermittlung von berufsbezogenen Kompetenzen in der dualen Ausbildung. Lernfelder sind didaktisch begründete und schulisch aufbereitete berufliche Handlungsfelder, mit denen ein Lernen im Arbeitsprozess intendiert wird. Ausgangspunkte sind Aufgabenstellungen, die nach dem Prinzip der vollständigen Handlung bearbeitet werden und die verschiedene Lernbereiche bei größtmöglicher Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler verbinden. 

In der Berufsvorbereitung stellt diese komplexe Art der Unterrichtsgestaltung oft noch eine große Herausforderung dar. Deshalb wird hier das Lernfeldkonzept nur angebahnt und in reduzierter Form umgesetzt. Ausgehend vom lernbereichsverbindenden Thema sollen die Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Berufsvorbereitungsjahr, auf den Unterricht in Lernfeldern vorbereitet werden. Die konkrete Zusammenstellung von Inhalten für eine Aufgabe zur Umsetzung eines Lernfeldes nimmt das Lehrkräfteteam vor. Der Lern- und Förderprozess sollte in der Regel 80 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

 

Unterricht auf Grundlage von Qualifizierungsbausteinen

Qualifizierungsbausteine bieten Jugendlichen die Chance, ihre berufliche Bildung zu erweitern, indem sie sich fachpraktische und fachtheoretische Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsrahmenpläne aneignen. Durch die verbindlichen Vorgaben erhöht sich die realistische Einschätzung für das Vorhandensein der erforderlichen beruflichen Kompetenzen sowohl bei den jungen Erwachsenen selbst als auch bei Außenstehenden, Betrieben oder Arbeitsagenturen.

Qualifizierungsbausteine stellen inhaltlich und zeitlich begrenzte Lerneinheiten dar, die aus Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe oder einer gleichwertigen Berufsausbildung entwickelt sind[1].

§ 69 BBiG regelt die Anforderungen an einen Qualifizierungsbaustein. Dieser muss von den zuständigen Stellen (Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer) bestätigt und genehmigt werden. Gemäß den Vorgaben der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) ist festgelegt, wie die Qualifikationen zu bescheinigen sind.


[1] https://www.bibb.de/de/11087.php

 

 

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