4.4 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme – BvB
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, denen die Bundesagentur für Arbeit die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme im Rahmen der Berufsberatung ermöglicht.
Umsetzung
In der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kooperiert die Berufsschule mit Maßnahmeträgern, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen durchführen. Diese verantworten neben der Bildungsbegleitung auch die Vermittlung der berufsbezogenen praktischen Grundlagen.
Bedingt durch die Trennung bei der Vermittlung von theoretischem und praktischen Inhalten greift der Unterricht in der Berufsschule häufig lernbereichsverbindende Themen auf, ohne dass diese weitergehend praktisch realisiert werden.
Das Lehrkräfteteam orientiert sich zur Planung des Unterrichts an den allgemeinbildenden sowie den berufsbezogenen Kompetenzen. Für die Vermittlung fachtheoretischer Inhalte werden berufsfeldspezifische Kompetenzen ausgewählter Berufsfelder herangezogen. Zur Schwerpunktsetzung können für den theoretischen Unterricht der berufsfeldspezifischen Basismodule eigene Klassen gebildet werden. Die Umsetzung weiterer Planungs- und Strukturierungsmodelle ist bei einer engen Kooperation mit den Maßnahmeträgern vor Ort denkbar.
Um den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule zu erreichen, ist die Vermittlung der entsprechenden Kompetenzen (vgl. § 32 BSO-F) bei einer Beschulung von 15 Unterrichtsstunden zu gewährleisten.
Die Entwicklung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Teilnahme an weiteren beruflichen Bildungsmaßnahmen kann zusätzlich in das Zentrum der Bemühungen rücken.