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5.3 Lernbereich Mathematik

 

Zielsetzung

Für den Lernbereich Mathematik ergibt sich eine besondere Beziehung zum berufsbezogenen Bereich. Mit den hier enthaltenen Kompetenzerwartungen werden das Grundwissen im Umgang mit Zahlen und Maßeinheiten, die Beherrschung von Rechenoperationen, die Fähigkeit, geometrische Darstellungen anzufertigen sowie der Umgang mit entsprechenden Hilfsmitteln gesichert. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln in aktiver Auseinandersetzung mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen der Basismodule bzw. Wahlmodule auch prozessbezogene Kompetenzen: mathematisch kommunizieren, argumentieren, modellieren, Probleme mathematisch lösen, Darstellungen verwenden und mit symbolischen, formalen und technischen Elementen der Mathematik umgehen.

Auf der Grundlage realitätsnaher Problemstellungen lernen die Schülerinnen und Schüler mathematische Bezüge zu den jeweiligen Berufsbereichen kennen, wählen (digitale) Medien zur Informationsgewinnung und nutzen geeignete Hilfsmittel wie Zeichengeräte, Taschenrechner, Formelsammlung sowie digitale Medien (Software, Apps, Internet) fachgerecht. Mithilfe einer individuellen Förderung in diesem Lernbereich erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen so, dass sie Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsreife erlangen. Der Förderunterricht bietet eine Ergänzung, bei der Lehrkräfte mit gezielter Unterstützung den spezifischen Lernbedürfnissen einzelner Schülerinnen und Schüler gerecht werden können. Die Kompetenzerwartungen in den Bereichen Grundrechenverfahren, Anteile und Prozente, Proportionalitäten und Größen sowie Geometrie sind entsprechend der Bildungsstandards für das Fach Mathematik[1] grundlegend – kursiv geschriebene Inhalte können im berufsfeldbezogenen Kontext ergänzt werden. 

Die Anforderungen für Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) unterscheiden sich von denen im Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ) durch umfangreichere und komplexere Aufgabenstellungen, durch ein höheres Arbeitstempo und ein höheres Maß an geforderter Selbstständigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 


[1]  Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.10.2004 und vom 04.12.2003, i.d.F. vom 23.06.2022

 

 

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